Einreichung

DAS ZEICHEN ist eine seit 1987 bestehende Fachzeitschrift für neueste Ergebnisse aus Forschung und beruflicher Praxis zur Sprache und Kultur tauber und gehörloser Menschen. Veröffentlicht werden Einzelbeiträge als Text und ggf. Video in Deutscher Gebärdensprache u.a. in den Rubriken: Geschichte, Kultur, Deaf Studies & Disability Studies, Erziehung und Bildung, Linguistik und Dolmetschen.

Wenn Sie an der Einreichung eines Fachbeitrags zur Veröffentlichung in DAS ZEICHEN interessiert sind, beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Beitragseinreichung.

Für die Einreichung von Manuskripten, Beitragsideen sowie Artikelvorschlägen wenden Sie sich bitte an: redaktion@das-zeichen.online

Hinweise zur Beitragseinreichung

Autor*innen werden gebeten, ihren Beitrag vor Einreichung anhand einer Checkliste Punkt für Punkt abzugleichen. Nur wenn diese Hinweise zur Beitragseinreichung befolgt wurden, ist eine Veröffentlichung in DAS ZEICHEN überhaupt möglich.

Autor*innenvereinbarung

Sie als zukünftige*r Autor*in von DAS ZEICHEN werden dazu angehalten, eine Autor*innenvereinbarung zu unterzeichnen. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich u.a. damit einverstanden, dass Ihr Artikel auf der Webseite von DAS ZEICHEN für Mitglieder zugänglich wird. Sie werden innerhalb der Vereinbarung ebenfalls darum gebeten Angaben dazu zu machen, ob Ihr Beitrag Inhalte Dritter enthält, für welche Sie die Rechte nicht innehaben.

Autor*innen, die bereits in DAS ZEICHEN veröffentlicht haben, werden nach und nach von uns kontaktiert und um die Unterzeichnung der Vereinbarung gebeten. Ihre Zustimmung ist die Voraussetzung dafür, dass sich das Archiv der Webseite füllt und auch Ihre Beiträge für alle Mitglieder zugänglich werden.

Unter Voraussetzung des Einverständnisses unserer Autor*innen besteht künftig auch die Möglichkeit, bisherige Artikel in DGS übersetzen zu lassen – als Volltext und/oder in zusammengefasster Form. Damit soll dazu beigetragen werden, Barrieren abzubauen und die Diskurse über Gebärdensprachen und ihre Communities zunehmend auch in DGS rezipieren und führen zu können.
Wenn Sie als Autor*in sich also vorstellen können, Ihre DZ-Texte selbst in DGS zugänglich zu machen – und sei es auch erstmal nur in Teilen – melden Sie sich sehr gerne bei uns!

Veröffentlichung von Abschlussarbeiten

Die GGKG e.V. ist an der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses interessiert. Daher möchten wir alle Studierende ermuntern, ihre Abschlussarbeit zu einem für DAS ZEICHEN relevanten Bereich in einer gekürzten und überarbeiteten Fassung einzureichen. Die folgenden Voraussetzungen müssen für eine Veröffentlichung erfüllt sein:

1. Die Arbeit sollte mindestens eine Note von 2.0 erzielt haben.

2. Es muss eine Empfehlung seitens eines*einer Gutachter*in vorliegen, mit der Letztere*r sich in eindeutiger Weise für die Veröffentlichung der Arbeit ausspricht. Diese Empfehlung enthält darüber hinaus im Falle, dass die BA-/MA-Arbeit eine empirische Datenerhebung enthält, die Zusicherung, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundeslandes, in dem die betreffende Hochschule liegt, bei der Datenerhebung eingehalten wurden und auch durch die Veröffentlichung der Daten nicht verletzt werden.

3. Der*die Verfasser*in muss im Falle einer empirischen Datenerhebung, bei der Personen befragt wurden, von allen beteiligten Personen eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegen haben, dass die erhobenen Daten (anonymisiert!) in DAS ZEICHEN veröffentlicht werden dürfen.

4. Sollten die Voraussetzungen 1–3 erfüllt sein und das Thema der Arbeit in das thematische Spektrum der Zeitschrift passen, hat die*der Verfasser*in die Aufgabe, auf der Grundlage der BA-/MA-Arbeit einen Beitrag zu erstellen, der einen bestimmten Aspekt oder Teil der Arbeit aufgreift d.h., der Beitrag stellt nicht lediglich die gekürzte Fassung der ursprünglichen Abschlussarbeit dar!